Ambulant Betreutes Wohnen

Konzeptionelle Grundgedanken zum Ambulant Betreuten Wohnen

Der Ausbau teilstationärer und ambulanter Hilfen ermöglicht immer mehr Menschen, auch mit schweren Behinderungen, im Erwachsenenalter das Wohnen in der eigenen Wohnung.

Der Bedarf an Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten mit einem Angebot an umfassenden Unterstützungsleistungen und umfangreichen Versorgungsstrukturen ist in den vergangenen Jahren stetig angewachsen.

Ambulant betreutes Wohnen kann für Menschen mit einer Behinderung mehr Lebensqualität bedeuten.

Mit dem von uns angeboten Ambulant Betreuten Wohnen möchten wir nicht nur unseren mittlerweile erwachsenen behinderten Kindern, sondern auch anderen behinderten Interessenten eine individuelle Unterstützung zu einem eigenständigen und selbstbestimmteren Leben und Wohnen anbieten um somit eine stationäre Versorgung zu verhindern. Wir möchten behinderten Menschen eine Dienstleistung zur Verfügung stellen, welche ihre Rechte auf Unterstützung bei der Bewältigung und dem Ausgleich behinderungsbedingter Beeinträchtigungen respektiert.

Die eigene Wohnung ist für uns alle viel mehr als ein Ort, an dem wir schlafen und Essen. Eigenständiges und Selbstbestimmtes Wohnen entspricht einem Grundbedürfnis aller Menschen und stellt seinen Lebensmittelpunkt dar.
Es heißt: „Man lebt so wie man wohnt, man wohnt so wie man lebt.“
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Sie sollen eine für sie bestmögliche Wohn- und Lebensform finden, in der sie ein zufriedenes und erfülltes Leben führen können.aft zunehmend. Auch diese Menschen fordern Ihre Rechte auf ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben ein. …

Mittelfristige Planung und Konzeptionelle Grundgedanken zum Ambulant Betreuten Wohnen / Wohnen Plus.

Viele behinderte Menschen u.a. mit einem hohen Bedarf an Unterstützungs- und Hilfeleistungen können derzeit nur in einer stationären Wohnform betreut werden.
Mit einem besonderen Angebot der ambulanten Betreuung möchte KISS es diesen Menschen mittelfristig ermöglichen ihren Wunsch nach einer eigenen Wohnung und einem weitgehend eigenständigen und einer selbstbestimmenden Lebensführung umzusetzen.

ABW-KISS hat sich konzeptionell mittelfristig das Ziel gesetzt dem Bedürfnis dieser Menschen nach einer individuellen Lebensgestaltung und nach Gemeinschaft mit einem Angebot von kleinen zentral angelegten Wohnungen und einem Angebot der ambulanten Betreuung nachzukommen.

Mit Hilfe von Investoren soll ein Gebäudekomplex errichtet werden, in dem Apartments für Ein- und Zweipersonen entstehen, um diese an behinderte Menschen zu vermieten. Das Mietverhältnis wird zwischen dem Investor bzw. seinem Hausverwalter und dem behinderten Menschen, bzw. seinem gesetzlichen Vertreter abgeschlossen.

Zielgruppe

Mit unserem Angebot des ambulant betreuten Wohnens richten wir uns insbesondere an volljährige Menschen mit geistigen Behinderungen und/oder einer damit verbundenen Mehrfachbehinderung im Sinne des § 53 f SGB XII, die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer Unterstützung in der selbständigen Lebensführung und/oder eine stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr benötigen und die ihren Wohnsitz im Kreis Recklinghausen oder dessen Umkreis haben bzw. nehmen möchten.

Es handelt sich dabei um Menschen mit Behinderung,

  • die bislang in ihren Familien leben und die beabsichtigen, aus der Wohnung der Eltern auszuziehen oder
  • die bislang in einer stationären Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe lebten, die der umfassenden
  • Hilfestellung in dieser jedoch nicht mehr bedürfen und eine selbständigere und eigenverantwortlichere Lebensform nutzen können und möchten oder
  • die in ihrer Lebenssituation zukünftig nicht mehr in der Lage sind, ein eigenständiges Leben ohne Begleitung und fachliche Unterstützung zu führen.

Aufnahme

Voraussetzung zur Aufnahme des Angebotes Ambulant Betreutes Wohnen ist, dass der Betroffene vorübergehend oder auf Dauer nicht in ausreichendem Maße zu einer selbständigen Lebensführung in der Lage ist, aber ein gewisses Maß an Selbständigkeit in der alltagspraktischen Lebensführung aufweist, die es ermöglicht, den eigenen Lebensbereich überwiegend ohne fremde Hilfe bzw. ohne dauerhaften Aufsichtsbedarf zu gestalten. Darüber hinaus muss der Betroffene motiviert sein, die Begleitung und Assistenz anzunehmen.

Besteht bei einem Betroffenen und /oder seinem gesetzlichen Vertreter ein Interesse an der ambulanten Dienstleistung, so wird in einem persönlichen Gespräch gemeinsam der individuelle Hilfeplan erarbeitet, der vom Kostenträger zu genehmigen ist.

Gemeinsam mit einem fach- oder amtsärztlichen Gutachten sowie dem Sozialhilfegrundantrag wird der individuelle Hilfeplan dem Kostenträger zur Genehmigung eingereicht. Nach Kostenzusage wird ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag zwischen der KISS und dem Klienten abgeschlossen. Der ermittelte Hilfebedarf ist Vertragsbestandteil und regelt Intensität, Zeitstruktur und Betreuungsschwerpunkte.

Der Hilfeprozess orientiert sich an dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe und der Stärkung der Eigenkompetenz der betreuten Menschen.

Ausschlusskriterien für eine Aufnahme sind:

  • primäre psychische Erkrankungen
  • primäre Suchterkrankungen

Unser Angebot

Wir bieten ein breites, auf die individuellen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Lebensumstände abgestimmtes, personenzentriertes Hilfsangebot an. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für uns oberstes Gebot.

Art, Intensität und Umfang der jeweiligen Hilfestellungen werden gemeinsam mit Ihnen vereinbart und im Rahmen eines Hilfeplanes festgeschrieben. Ziel ist es, durch die gebotene Hilfe zur Selbsthilfe langfristig ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und zu sichern.

Der Ausbau teilstationärer und ambulanter Hilfen ermöglicht immer mehr Menschen, auch mit schweren Behinderungen, im Erwachsenenalter das Wohnen in der eigenen Wohnung. Der Bedarf an Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten mit einem Angebot an umfassenden Unterstützungsleistungen und umfangreichen Versorgungsstrukturen ist in den vergangenen Jahren stetig angewachsen. Mit seinem Betreuungsangebot möchte die KISS diese Menschen bei einer weitgehend eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung unterstützen um somit eine stationäre Versorgung zu verhindern.

Beim ambulant betreuten Wohnen der KISS handelt es sich überwiegend um eine aufsuchende Tätigkeit in der eigenen Wohnung des Betroffenen, die durch eine intensive langfristige Beziehungsarbeit zwischen dem Menschen mit Behinderung und seinem Unterstützer (Assistenten) geprägt ist, der damit auch zur Bezugsperson wird. Diese Beziehung kann sich nur dann entwickeln, wenn der Betroffene mit der Person einverstanden und an der Auswahl beteiligt ist.

Die Intensität, Dauer und Umfang der notwendigen Unterstützungsleistungen ist stets einzelfallbezogen und ausgerichtet am Ausmaß des individuellen Hilfebedarfs des Betroffenen und muss im Rahmen der individuellen Hilfeplanung nach § 58 SGB XII ermittelt werden.

Hinsichtlich einer ambulanten Betreuung der Menschen mit einer Behinderung durch die KISS werden bei der Wohnform keine Einschränkungen gemacht. Das ambulant betreute Wohnen findet in der jeweils individuell sinnvollen und angemessenen Form als Einzelwohnen, in Wohngemeinschaften, Wohnen mit Partnern, und/oder Kindern, bei Angehörigen statt.

Die Betreuungsleistung findet in einem komplexen Prozess der Alltagsbegleitung statt, bei dem es in erster Linie um persönliche Beratung, Unterstützung und Begleitung geht. Sie ist ein akzeptierendes, beratendes und begleitendes Angebot, das den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen eine Schlüsselrolle zukommen lässt. Das Betreuungsangebot des ambulant betreuten Wohnens kann dabei in Form von individuellen Hausbesuchen, Einzelgesprächen, Begleitung und Unterstützung bei persönlichen Angelegenheiten oder auch in Gruppenarbeiten erfolgen. Arbeitshaltung und Arbeitsstrukturen im ambulant betreuten Wohnen überantworten dem Menschen mit Behinderung ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit in der alltäglichen Lebenshaltung und stellen dies sicher.

Betreuungsleistungen

  • Regelmäßige Hausbesuche
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung, beim Einkauf, beim Umgang mit Geld
  • Eingliederung in den Arbeitsprozess
  • Umgang mit Erkrankungen und Medikamenten
  • Hilfe in Krisensituationen

Kosten und Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt je nach Art und Umfang der Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII oder als Privatzahler.

Die Kosten für das Ambulant Betreute Wohnen werden in der Regel vom zuständigen Sozialhilfeträger bernommen.

Falls sie es wünschen, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Beratung, Begleitung, Assistenz

  • Anleitung und Hilfestellung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Umgang mit Behörden, Ãmtern und sonstigen Institutionen
  • Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Allgemeiner Schriftverkehr
  • Soziale Kontakte (Partnerschaft, Familie, Öffentlichkeit)
  • Entwicklung einer Tagesstruktur
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Unterstützung bei Krisensituationen
  • Vermittlung weiterer fachlicher Hilfen, Kooperation mit amtlichem Betreuungspersonal
  • Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge und bei Arztbesuchen
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven

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